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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei überfüllten Heimen - Staat muss Asylbewerbern private Wohnung bezahlen

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Bei überfüllten Heimen - Staat muss Asylbewerbern private Wohnung bezahlen  Empty Bei überfüllten Heimen - Staat muss Asylbewerbern private Wohnung bezahlen

Beitrag von Willi Schartema Mo März 03, 2014 6:30 pm

Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden (Rechtssache C-79/13). Wenn Asylbewerber in diesem Fall vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können. Eine Summe nennen die Richter nicht. Sie schränken aber ein, dass die Empfänger die Wohnung nicht nach ihren persönlichen Vorlieben wählen können.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/bei-ueberfuellten-heimen-staat-muss-asylbewerbern-private-wohnung-bezahlen_id_3647390.html

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256

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