hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Verkaufserlös für einen Kiosk als Vermögen und nicht als Einkommen im Sinne der Anrechnungsvorschriften des SGB II

Nach unten

einen - Verkaufserlös für einen Kiosk als Vermögen und nicht als Einkommen im Sinne der Anrechnungsvorschriften des SGB II Empty Verkaufserlös für einen Kiosk als Vermögen und nicht als Einkommen im Sinne der Anrechnungsvorschriften des SGB II

Beitrag von Willi Schartema Mi Jan 01, 2014 2:39 pm

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29.11.2013 - S 4 AS 3918/13 ER

Leitsätze (Juris)
Sofern der Verkaufserlös eines Kleinbetriebs (hier: 5.000 EUR für einen Kiosk, der vor dem Alg II-Bezug mit angespartem Vermögen von ebenfalls 5.000 EUR angeschafft worden war) dem Marktwert entspricht und mit dem Verkauf gleichzeitig der Betrieb durch den Hilfebedürftigen eingestellt wird, handelt es sich bei dem Erlös um Vermögen und nicht um Einkommen, so dass die Vermögensfreibeträge zu berücksichtigen sind. Denn durch den Verkauf ist insoweit lediglich eine Vermögensumschichtung bzw. -umwandlung im Sinne von § 12 SGB II und kein Vermögenszuwachs im Sinne von § 11 SGB II erfolgt. Insofern ist auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Regeln keine abweichende Bewertung gegenüber der Veräußerung von Aktien oder anderen Wertgegenständen veranlasst.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166063&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 73
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Vorläufige Entscheidung - Zuflusstheorie – Schadensersatzleistungen - Abgrenzung Einkommen/Vermögen - Die Auszahlung der Versicherungsleistung iHv 10.125,00 EUR für den Verlust des LKW ist nicht als Einkommen des selbständigen Transportunternehmers zu
» Eine Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern Einkommen im Sinne des § 11 SGB II Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 AS 15/09 ZVW) urteilte:
» Darlehen hilfsweise von Verwandten weil JC nicht zahlt kein Einkommen Sozialgericht Duisburg Urteil vom 10.02.2011, - S 5 AS 252/09 - Eine Anrechnung der von der Mutter des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II
» Nicht alles ist Einkommen, was die Jobcenter für Einkommen halten Werden die Vorauszahlungen an den Stromlieferanten aus der Regelleistung erbracht, so ist eine Rückzahlung des zu viel geleisteten Vorschusses der Endabrechnung nicht als Einkommen anzure
» § 7 Abs. 1 AsylbLG ist verfassungsgemäß. Die in § 7 AsylbLG normierte Pflicht, Einkommen und Vermögen aufzubrauchen, bevor Leistungen gewährt werden, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten