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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.

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Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung. Empty Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 26, 2013 12:37 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2013 - L 7 AS 765/13 B ER und - L 7 AS 1117/13 B - rechtskräftig

Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden bei dem Energieversorger des Antragstellers ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, seine Energieversorgung wiederherzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern.

Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=

Anmerkung: Ebenso : LSG NRW, Beschluss vom 13.05.2013 L 2 AS 313/13 B ER

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