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Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
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Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2013 - L 7 AS 765/13 B ER und - L 7 AS 1117/13 B - rechtskräftig
Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden bei dem Energieversorger des Antragstellers ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, seine Energieversorgung wiederherzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern.
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso : LSG NRW, Beschluss vom 13.05.2013 L 2 AS 313/13 B ER
Willi S
Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden bei dem Energieversorger des Antragstellers ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, seine Energieversorgung wiederherzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern.
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso : LSG NRW, Beschluss vom 13.05.2013 L 2 AS 313/13 B ER
Willi S
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