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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verkommen die Jobcenter zu Verfolgungsbehörden?

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jobcenter - Verkommen die Jobcenter zu Verfolgungsbehörden? Empty Verkommen die Jobcenter zu Verfolgungsbehörden?

Beitrag von Willi Schartema Do März 28, 2013 12:57 pm

Verkommen die Jobcenter zu Verfolgungsbehörden?
jobcenter - Verkommen die Jobcenter zu Verfolgungsbehörden? C:%5CUsers%5Ch%5CAppData%5CLocal%5CTemp%5Cmsohtmlclip1%5C01%5Cclip_image003
Inzwischen
wächst eine Welle der Empörung, die sich gegen Repressalien und drohende
Kündigungsmaßnahmen gegenüber der kritischen Jobcenter-Mitarbeiterin Inge H.
aus Hamburg richtet. Erste öffentliche Proteste führten heute dazu, dass
die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eine
anberaumte Anhörung ohne Angaben von Gründen absagte. Der weitere Verlauf des
Verfahrens bleibt seitdem ungewiss, jedoch wird die Stadt Hamburg weiterhin
daran arbeiten, Inge H. einen Maulkorb zu verpassen.



Im Zuge der
Diskussion um diesen Vorfall in Hamburg und um einen vergleichbaren in Zwickau
erreicht mich heute eine Mitteilung eines Kollegen, der seit Jahren in der
Sozialberatung und als Dozent im Sozialrecht engagiert ist. Ich zitiere hier
ohne weitere Kommentierungen, die Auszüge sprechen für sich:



„Bei Ver.di
organisierte Personalräte der Arbeitsagentur Bochum griffen 2003 den in
Arbeitsagenturen verwendeten Begriff Verfolgungsbetreuung auf, um eine
„Verschärfung“ ihrer Aufgaben zu charakterisieren, für die sie eine Vorgabe der
Bundesagentur für Arbeit zur Einsparung verantwortlich machten: Das
Einsparzauberwort heißt Sperrzeit und die dazu notwendigen Maßnahmen werden im
BA Unwort des Jahres zusammengefasst: Den Arbeitslosen droht die
„Verfolgungsbetreuung“. Damit waren die „Geschäftspolitischen Ziele“ der
Bundesagentur für Arbeit von 2003 gemeint, in denen das Ziel formuliert wurde,
die Anzahl derjenigen, die zu Unrecht oder in ungerechtfertigter Höhe
Sozialleistungen beziehen, durch verstärkte Kontrolle des Vorliegens der
Leistungsvoraussetzungen zu reduzieren, damit der Haushalt ohne Zuschüsse
auskomme. Diese Zielvorgabe wurde von vielen örtlichen Agenturen für Arbeit
übernommen.“


„Verfolgungsbetreuung
ist ein polemisches Schlagwort mit dem kritisiert wird, die Arbeitsagenturen
würden zielgerichtet darauf hinarbeiten, Sperrzeiten gegen Arbeitslose zu
verhängen. Es wurde vor allem von Gewerkschaftern verwendet, um Maßnahmen
infolge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003 zu kritisieren. Im Zusammenhang mit dem
Sozialgesetzbuch II (SGB-II) wird der Begriff in der Auseinandersetzung mit dem
Konzept des „aktivierenden Sozialstaats“ und dem damit verbundenen
Perspektivwechsel in der Sozialpolitik verwendet.



Der Begriff
geht auf Presseberichte zurück, nach denen das Wort Verfolgungsbetreuung in
einigen Arbeitsagenturen für Tätigkeiten, die eine Leistungseinstellung
bewirken sollen, verwendet worden sei.“



vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung

zur ver.di
Mitteilung im Wortlaut:


http://archiv.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/inteam.pdf


Der Fall
Inge H. aus HH.: Maulkorb für kritische Jobcenter-Mitarbeiterin?



http://norbertwiersbin.de/der-fall-inge-h-aus-hh-maulkorb-fur-kritische-jobcenter-mitarbeiterin/


http://norbertwiersbin.de/verkommen-die-jobcenter-zu-verfolgungsbehorden/


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