hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I sind nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i. V. m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst

Nach unten

einen - Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I sind nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i. V. m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst  Empty Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I sind nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i. V. m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 18, 2013 8:55 pm

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom
15.01.2013 - L 3 AS 1010/12 B PKH


Begründung:

Sie haben nach der Grundregel des § 86a Abs. 1 SGG
aufschiebende Wirkung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 3. November 2011 – L 3 AS
268/11 B PKH – JURIS-Dokument Rdnr. 23, m. w. N.; vgl. hierzu auch: Aubel, in:
Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 39 Rdnr. 13 und 13.1
[Aktualisierung vom 27.12.2012]).

Wenn zwischen den Beteiligte zweifelhaft ist, ob die aufschiebende Wirkung
eines Widerspruches oder einer Anfechtungsklage eingetreten ist, kann in
entsprechender Anwendung des § 86b Abs. 1 SGG durch deklaratorischen Beschluss
die aufschiebende Wirkung festgestellt werden (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom
3. September 2009 – L 3 AY 1/09 B ER – Rdnr. 19, m. w. N.; Keller, in:
Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [10. Aufl., 2012], § 86b
Rdnr. 15, m. w. N.; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl.,
2012], Rdnr. 177, m. w. N.).



Rechtstipp: Hessisches
Landessozialgericht, Beschluss vom 16.01.2012 - L 6 AS 570/11 B ER


Widerspruch und Klage gegen einen Entziehungsbescheid entfalten aufschiebende
Wirkung


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158735&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/widerspruch-und-anfechtungsklage-gegen.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I werden von § 39 SGB II nicht erfasst und entfalten aufschiebende Wirkung.
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
»  Der Gesetzgeber ist grundsätzlich berechtigt, einen Bedarf zur soziokulturellen Existenzsicherung - vorliegend die Kosten einer dezentralen Warmwasserbereitung, die nicht vom Regelbedarf i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 SGB II erfasst sind, durch Pauschalen
» Gegen Hartz-IV-Leistungen darf nicht aufgerechnet werden Nach § 42 Abs. 2 SGB II sind Vorschüsse auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. Nach dem klaren Wortlaut und Sinn und Zweck der V
» Beschwerden gegen die Aufhebung von PKH werden - auch nach der Neuregelung zum 25.10.2013 - vom Wortlaut des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG nicht erfasst.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten