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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

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Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

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Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten  Empty Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 12:41 am

Die Mandantenseite: Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
Wir vertreten Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet.

Dank
moderner Kommunikationsmittel wie E-mail und Fax können wir Sie im
Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren im gesamten
Bundesgebiet vertreten.

Besondere Leistung für Hartz IV Empfänger und bei Leistung zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe:

Wenn
Sie gegen einen Bescheid des Jobcenters oder das Sozialamt vorgehen
wollen, benötigen wir den Bescheid, einen Beratungshilfeschein für alle
im Bescheid genannten Personen und eine Vollmacht.

Wir vertreten
Sie auch vor den Sozialgerichten. Die Termin werden wir bei entfernt
liegenden Sozialgerichten in der Regel durch besonders qualifizierte
Rechtsanwälte vor Ort erledigen lassen.

Infomieren Sie sich über
die Einzelheiten unverbindlich am Telefon unter der Nr.: 030-77904177
oder 0331-2709271. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sie erreichen mich per e-mail unter der Adresse zimmermann-potsdam@t-online.de oder per Fax unter der Nr. 0331-2709271

Wenn Sie mehr über mich erfahren wollen, schauen Sie sich doch einfach mein Video an.
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