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Datenschutz kritisiert Leipziger Jobcenter
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Datenschutz kritisiert Leipziger Jobcenter
Streit um Feiertag-Akten: Datenschutz
kritisiert Leipziger Jobcenter
Im Streit um unbefugt einsehbare Akten im Jobcenter
hat der Bundesbeauftragte einen Verstoß gegen den Datenschutz festgestellt. +++
Ursache für die Kritik war eine Eingabe des Parteilosen
OBM Kandidaten Dirk Feiertag.
Dieser hatte im Jobcenters unbefugt Akten an sich
gebracht und diese demonstrativ dem Sicherheitsdienst übergeben. Das hätte gar
nicht möglich sein dürfen:
Aus Datenschutzgründen müssen die Sozialakten vor dem
Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt werden. Wegen Umstrukturierungen im
Jobcenter lagerten die Akten aber in Kisten auf dem Gang.
Das Jobcenter hat Feiertag wegen der Aktion bei der
Anwaltskammer angezeigt und ihm Hausverbot erteilt.
Feiertag hatte sich in der Sache auch an den
Bundesbeauftragten für Datenschutz gewandt. In einer von Feiertag
veröffentlichten Reaktion sagte dieser:
"Ich stelle in diesem Fall einen Verstoß fest.
Ich sehe im vorliegenden Fall von einer förmlichen Beanstandung ab, habe mir
jedoch einen datenrechtlichen Kontrollbesuch des Jobcenters vorbehalten."
Wir erinnern uns: Hartz IV
- Datenskandal im Jobcenter Leipzig - Vorwurf des Aktenklaus durch das JC gegen
OB-Kandidat RA für Sozialrecht Dirk Feiertag - dieser kassiert vom Jobcenter
Hausverbot und eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Teammitglied des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/datenschutz-kritisiert-leipziger.html
Willi S
kritisiert Leipziger Jobcenter
Im Streit um unbefugt einsehbare Akten im Jobcenter
hat der Bundesbeauftragte einen Verstoß gegen den Datenschutz festgestellt. +++
Ursache für die Kritik war eine Eingabe des Parteilosen
OBM Kandidaten Dirk Feiertag.
Dieser hatte im Jobcenters unbefugt Akten an sich
gebracht und diese demonstrativ dem Sicherheitsdienst übergeben. Das hätte gar
nicht möglich sein dürfen:
Aus Datenschutzgründen müssen die Sozialakten vor dem
Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt werden. Wegen Umstrukturierungen im
Jobcenter lagerten die Akten aber in Kisten auf dem Gang.
Das Jobcenter hat Feiertag wegen der Aktion bei der
Anwaltskammer angezeigt und ihm Hausverbot erteilt.
Feiertag hatte sich in der Sache auch an den
Bundesbeauftragten für Datenschutz gewandt. In einer von Feiertag
veröffentlichten Reaktion sagte dieser:
"Ich stelle in diesem Fall einen Verstoß fest.
Ich sehe im vorliegenden Fall von einer förmlichen Beanstandung ab, habe mir
jedoch einen datenrechtlichen Kontrollbesuch des Jobcenters vorbehalten."
Wir erinnern uns: Hartz IV
- Datenskandal im Jobcenter Leipzig - Vorwurf des Aktenklaus durch das JC gegen
OB-Kandidat RA für Sozialrecht Dirk Feiertag - dieser kassiert vom Jobcenter
Hausverbot und eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Teammitglied des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.
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Willi S
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